TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG
(Stand: 19. Januar 2023)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Laufveranstaltung „Dünenläufer – Wald-, Wind,- & Ostseelauf Graal Müritz“. Der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande zwischen dem/der Teilnehmer/in (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) und der  Tourismus- und Kur GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin Dörthe Hausmann, Rostocker Str. 3, 18181 Graal-Müritz als Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

1.2 Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme erkennt der Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die Wettkampfbestimmungen und die Organisationsrichtlinien gemäß der Ausschreibung des Veranstalters an. Eine ausführliche Beschreibung der Strecke, der Wettkampfbestimmungen, Zeitbegrenzungen und Organisationsrichtlinien und Anmeldebedingungen können Sie auf unserer Webseite einsehen unter: www.duenenlaeufer.de.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Die Veranstaltung wird nach Maßgabe der am Veranstaltungstag geltenden gesetzlichen Corona-Vorschriften (Corona-LVO M-V) durchgeführt.

2.2 Startberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, außer beim Staffelwettbewerb und dem Erlebnislauf, bei denen das Mindestalter 16 Jahre beträgt. Die Teilnahme von Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr ist nur bei Anwesenheit der Personensorgeberechtigten und dessen ausdrücklicher Genehmigung oder nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung statthaft. Die schriftlichen und direkten Genehmigungen der Personensorgeberechtigten müssen die jeweiligen Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien sowie Ausschreibung des Dünenläufer – Wald-, Wind,- & Ostseelaufs und diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkennen.

2.3 Das Alter ist bei der Anmeldung anzugeben und auf Anforderung des Veranstalters nachzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn ein minderjähriger Teilnehmer eine Einverständniserklärung der für ihn Personensorgeberechtigten vorlegt oder die Teilnahme in anderer Weise durch die Personensorgeberechtigten genehmigt wird.

2.4 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur höchstpersönlich durch die jeweils angemeldete Person möglich. Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar.

2.5 Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Ist die vom Veranstalter gesetzte Teilnehmerzahl erreicht, können keine weiteren Anmeldungen angenommen werden.

3. Gesundheitliche Hinweise und Risikohinweise

3.1 Über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren, sowie die speziellen Umstände der Strecke, hat sich der Teilnehmer vollumfänglich informiert und bestätigt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt.

3.2 Dem Teilnehmer sind die beispielhaft aufgelisteten Risiken bekannt:

  • Gefahren durch gestellte Verpflegung des Veranstalters (Speisen, Getränke usw.),
  • Gefahren wegen Ausrutschen, Stürzen, Kollisionen mit Fahrzeugen, Fußgängern, Gegenständen und anderen Teilnehmern,
  • Gefahren durch eigene Wettkampfausrüstung und die anderer Teilnehmer,
  • Gefahren wegen unebenen und gefährlichen Oberflächen und besonders der Beschaffenheit der Laufwege (u.a. Steigung und Gefälle der Laufwege, Beschaffenheit des Untergrundes, Absperrungen, Begrenzungen),
  • Gefahren durch Zuschauer und Freiwillige, Gefahren durch Wettereinflüsse.

3.3 Die Einnahme von Medikamenten ist nur in medizinisch begründeten Fällen gestattet, wogegen die Einnahme von Alkohol und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung verboten ist, soweit eine mittel- oder unmittelbare Minderung der Leistungs- und Beurteilungsfähigkeit des Teilnehmers zu befürchten ist. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten vor, während und nach der Veranstaltung ergeben können, da hierdurch die Beurteilungsfähigkeit der besonderen Anforderungen des Wettkampfes gemindert werden können.

3.4 Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes vollumfänglich entspricht. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer vom Wettkampf auszuschließen, sofern der Verdacht besteht, dass die gesundheitliche Eignung eines Teilnehmers nicht oder nicht mehr gegeben ist.

4. Pflichten der Teilnehmer

4.1 Weisungen und Vorgaben des Veranstalters und dessen Hilfskräften, den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien sind unbedingt Folge zu leisten und die nachfolgenden Pflichten zu erfüllen.

4.2 Strecke: Die vom Veranstalter ausgewiesene Strecke ist einzuhalten.

4.3 Ausrüstung: Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Sportausrüstung Sorge zu tragen, die den Besonderheiten der Strecke, der Wettkampfdauer und der wechselnden äußeren Umstände angepasst ist.

4.4 Versicherungsschutz: Der Teilnehmer hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und stellt den Veranstalter von der Inanspruchnahme bezüglich etwaiger Kosten für vorgenannte Maßnahmen frei.

4.5 Startnummern: Die Weitergabe der Startnummer ist dem Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung untersagt. Ferner ist untersagt, die Startnummer in irgendeiner Weise zu verändern den Werbeaufdruck der Startnummer unsichtbar oder unkenntlich zu machen und/oder das Gebot der sportlichen Fairness zu verletzen.

4.6 Medizinische Versorgung: Während des Wettkampfes ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass medizinische Behandlungen und Hilfeleistungen auf seine Kosten durchgeführt werden, wenn körperliche Beeinträchtigungen, Verletzungen, Unfälle und/oder Erkrankungen dies als sinnvolle Maßnahme nahelegen.

4.7 Fairness: Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem fairen sportlichen Verhalten und zur allgemeinen Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern.

4.8 Zeitlimit: Bei den Wettbewerben DÜNENLÄUFER 43,7 KM und DÜNENLÄUFER PAARLAUF 43,7 KM besteht ein Zeitlimit nach 5 Stunden und 30 Minuten der Wettkampfdauer. Die Teilnehmer müssen bei den Wettbewerben DÜNENLÄUFER 43,7 KM und DÜNENLÄUFER PAARLAUF 43,7 KM die Streckenabschnitte bei Kilometer 12 bei 1 Stunde 25 Minuten und bei Kilometer 24 bei 2 Stunden 50 Minuten passiert haben. Die Teilnehmer müssen bei den Wettbewerben DÜNENLÄUFER ½ 24,5 KM den Streckenabschnitt bei Kilometer 12 bei 1 Stunde 25 Minuten passiert haben. Die Läufer, die die vorstehenden Zeitlimits nicht erreichen, werden durch den Veranstalter aus dem Rennen genommen und disqualifiziert, wobei sich der/die Teilnehmer mit der Disqualifikation einverstanden erklären. Das Rennen darf dann durch die Läufer nicht fortgesetzt werden. Es besteht kein Anspruch mehr auf die Leistungen nach der Ausschreibung (z.B. Verpflegung, medizinische Betreuung, Streckenmarkierung), soweit das Rennen auf eigene Gefahr und entgegen der Disqualifikation außerhalb des jeweiligen Wettbewerbs fortgesetzt wird.

5. Leistungsumfang und Rechte des Veranstalters / Ausschluss vom Wettkampf

5.1 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und/oder zu disqualifizieren, wenn er

  • diesen Teilnahmebedingungen, den Wettkampfbestimmungen oder den Organisationsrichtlinien zuwiderhandelt oder
  • den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Hilfspersonen nicht Folge leistet und die Gefahr besteht, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist.

In einem solchen Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühren oder anderweitiger Aufwendungen.

6. Zeitmessung und Transponder

6.1 Bei der Veranstaltung erfolgt die Zeitmessung ausschließlich durch einen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Zeitmess-Transponder. Die Zeitmessung erfolgt durch das vom Veranstalter beauftragte Unternehmen Race Result. Die Teilnahme an der Veranstaltung ohne einen auf den Teilnehmer registrierten Transponder, ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Zeitmessung, der Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen Rechte finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter Ziffer II (siehe unten).

6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung bzw. der Nichtrückgabe des bereitgestellten Transponders, der durch den Veranstalter zur Zeitmessung eingesetzt und dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird, einen Betrag in Höhe von 50,00 € zzgl. 19% MwSt. zu erstatten, der durch den Veranstalter oder einen beauftragten Dritten per Lastschrift, unter Nutzung der für den Einzug der Meldegebühren gegebenen Einzugsermächtigung, vom Konto des Teilnehmers eingezogen wird. Der Teilnehmer erteilt hierfür dem Veranstalter Einzugsermächtigung.

7. Anmeldung, Vertragsschluss und Startunterlage

7.1. Die Anmeldung erfolgt entweder online über die Webseite des externen Dienstleisters Race Result oder am Veranstaltungstag vor Ort beim Veranstalter. Die Anmeldung ist bis zu dem in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschluss möglich. Die Ausgabe der Startunterlagen und Starnummern erfolgt am Veranstaltungstag, wobei sich der Veranstalter die Vorlage eines gültigen Personalausweises vorbehält.

7.2 Bei der Online-Anmeldung kommt der Vertrag wie folgt zustande: Das Angebot des Veranstalters auf der Seite www.raceresult.com stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Mit Ausfüllen des Anmeldeformulars und Anklicken der Schaltfläche „anmelden“ erklärt der Teilnehmer rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der Vertragsschluss kommt, je nach gewählter Zahlungsart, spätestens dann zustande, wenn der Veranstalter den Anmelder zur Zahlung auffordert.
Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine E-Mail, in der der Vertragsschluss bestätigt und der Inhalt des Vertrages übersendet wird. Startberechtigung besteht erst, wenn die Teilnahmegebühr vollständig beim Veranstalter eingegangen ist.

7.3 Bei der Anmeldung vor Ort kommt der Vertrag spätestens dann zustande, wenn der Veranstalter den Anmelder zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.

8. Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten

8.1. Die Teilnahmegebühren sind auf der Webseite des Veranstalters und bei Race Result angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

8.2. Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsoptionen:

  • Onlineanmeldung für alle Teilnehmer aus Deutschland und der EU: Vorkasse durch SEPA-Überweisung. Für Teilnehmer außerhalb der EU: Vorkasse via Kreditkarte (Visa, Mastercard).
  • Anmeldung vor Ort: Vorkasse durch Barzahlung

9. Widerrufsrecht

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt sind anzuwenden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden und bei Fernabsatzverträgen für die angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit gegenständlichen Freizeitaktivitäten, da bei der Veranstaltung für die Erbringung der Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

10. Rücktritt oder Nichtantritt

10.1. Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt schriftlich per E-Mail bis zum 31.05.2023 wird die Teilnahmegebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €, zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 31.05.2023 erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

10.2 Tritt der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht an oder wird der Teilnehmer ausgeschlossen oder disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer steht es jeweils frei nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.3. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, im Falle höherer Gewalt, bspw. bei Wetter- oder Sicherheitsbedingungen, die eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht zu lassen oder im Falle behördlicher Anordnung bzw. Auflagen. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet keine Rückzahlung statt. Hat der Veranstalter den vollständigen Ausfall zu vertreten, erhält der Teilnehmer die geleistete Teilnahmegebühr abzüglich des anteilig auf den Teilnehmer entfallenden und beim Veranstalter entstandenen Kostenaufwandes erstattet. Dem Teilnehmer steht es jeweils frei nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Haftung

11.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

11.2 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3 Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

11.4 Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.

11.5 Der Teilnehmer ist für seine persönliche Habe und die Wettkampfausrüstung selbst verantwortlich. Es wird durch den Veranstalter mithin keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer übernommen. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

11.6 Der Teilnehmer stellt außerdem den Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Helfer, Vereine, Gemeinden und Körperschaften von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verzichtet auf eigene Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, soweit dies nach den obigen Bestimmungen statthaft ist. Dies gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese Dritte Schäden in Folge der Teilnahme erleiden.

12. Höhere Gewalt/ Ausfall und Änderung der Veranstaltung / Rückerstattung der Startgebühren

12.1 Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Startgeldes oder Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft, sollte die Veranstaltung geändert oder abgesagt werden, wenn die Wettkampfbedingungen nach der Meinung des Veranstalters unsicher sind oder sonstige Gründe entstehen, die außerhalb seiner Entscheidungshoheit liegen (z.B. höhere Gewalt oder Wegfall der behördlichen Genehmigungen).

12.2 Besonders aufgrund der sog. Corona-Pandemie, wobei diese auch auf sonstige außergewöhnliche Gründe und/oder Umstände zu erstrecken ist, vereinbaren die Parteien dieser Veranstaltung im Jahr 2022 ergänzend zu den vorstehenden Absätzen folgendes:

(1) Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder eines Umstandes („Ereignis höherer Gewalt"), wodurch eine Partei gehindert ist, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

a.     dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt;
und
b.     es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte; und
c.     die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

(2) Nichterfüllung durch Dritte

Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie unter Absatz 1 dieser Klausel definiert werden, nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten.

(3) Einzelfälle
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass die Voraussetzung unter Absatz 1 lit. (c) tatsächlich erfüllt ist:

a.     Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
b.     Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
c.     Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
d.     Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
e.     Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
f.      Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
g.     allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik.

(4) Benachrichtigung

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu benachrichtigen, sofern dieser das Ereignis nicht bekannt ist bzw. bekannt sein muss.

(5) Folgen der höheren Gewalt

Eine Partei, die sich mit Erfolg auf die vorliegende Klausel beruft, ist von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadensersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; allerdings nur, wenn sie dies unverzüglich mitteilt. Erfolgt allerdings die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn tatsächlich höhere Gewalt anzunehmen ist, ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung aussetzen.

(6) Vorübergehende Verhinderung

Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die in Absatz 5 dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Partei verhindert. Die betroffene Partei muss die andere Partei benachrichtigen, sobald das Hindernis die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert.

(7) Minderungspflicht

Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen.

(8) Vertragskündigung

Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien im Wesentlichen entzogen wird, was sie kraft Vertrages berechtigterweise erwarten durften, so hat die jeweilige Partei das Recht, den betroffenen Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn das Hindernis im Zeitpunkt der Veranstaltung besteht oder bestehen wird, wobei für die Beurteilung auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung abzustellen ist.

(9) Bereicherung
Ist Absatz 8 anwendbar und hat eine Vertragspartei vor Vertragsauflösung durch eine Handlung einer anderen Vertragspartei bei Vertragserfüllung einen Vorteil erlangt, so muss sie der anderen Partei einen Geldbetrag in Höhe des Wertes des Vorteils zahlen.

(10) Härtefallklausel
Zu den vorstehenden Bestimmungen der Punkte 1 bis 9 vereinbaren die Parteien wie folgt:
Eine Vertragspartei ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet, auch wenn die Ereignisse und/oder Hindernisse die Erfüllung schwieriger gemacht haben, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechtigterweise erwartet werden konnte.
Wenn eine Vertragspartei ungeachtet von Absatz 1 dieser Klausel nachweist, dass:

- die weitere Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aufgrund eines Ereignisses außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle, welches vernünftigerweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erwartet werden konnte;
und
- die Vertragspartei das Ereignis oder seine Folgen nicht in zumutbarer Weise hätte vermeiden oder überwinden können, sind die Parteien verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Geltendmachung dieser Klausel alternative Vertragsbedingungen auszuhandeln, die eine angemessene Überwindung der Folgen des Ereignisses u.a. ermöglichen.

Ein solcher Fall nach Absatz 1 soll zudem vorliegen, soweit aufgrund der Ereignisse gemäß Punkt 3 (Einzelfälle) unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt die Erfüllen der vertraglichen Verpflichtungen einer der Partei nicht zugemutet werden kann, da hierdurch lediglich wirtschaftliche Nachteile eintreten, soweit die wirtschaftliche Gewinnerzielung bzw. eine wirtschaftliche neutrale Darstellung der Vertragsdurchführung durch die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechtigterweise erwartet wurde.
Waren die Parteien jedoch gemäß Absatz 2 nicht in der Lage, alternative Vertragsbedingungen zu vereinbaren, ist die Partei, die sich auf diese Klausel beruft, berechtigt, den Vertrag aufzulösen, kann aber nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei eine Anpassung nach etwaigen Vereinbarungen fordern.

13. Ehrungen

Ein Anspruch auf Geld- bzw. Sachpreise nach Abschluss der jeweiligen Siegerehrung besteht nicht, soweit diese nicht abgeholt werden.

14. Foto- und Filmaufnahmen

14.1 Bei dem Wettkampf handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, die von den Medien begleitet und Foto- und Filmaufnahmen in on- und offline Medien veröffentlicht werden, wie z.B. in Zeitungen, in Funk und Fernsehen sowie im Internet und sozialen Medien.

14.2 Mit Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die während der Teilnahme an der Veranstaltung von ihm oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zeigen darf. Insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Pressveröffentlichungen u. ä. verwenden darf. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf die Namensnennung.
Zwecke der Verarbeitung: Berichterstattung über und Werbung für die Veranstaltung und den Veranstalter.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO – soweit die vorgenannten Zwecke ein berechtigtes Interesse darstellen. Soweit Sie uns mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an der Veranstaltung Ihre Einwilligung erklärt haben, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

15. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung, welche unter folgendem Link abrufbar ist https://www.duenenlaeufer.de/datenschutz/  und am Veranstaltungstag zur Einsicht ausgehängt wird.

16. Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

16.1. Speziellen Verhaltenskodizes unterliegt der Veranstalter nicht.

16.2. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

16.3. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistung entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

16.4. Informationen zur Zahlung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

16.5. Der Vertragsschluss und die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, ergeben sich aus diesen Teilnahmebedingungen sowie der Anmeldewebseite.

16.6 .Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Vor Abgabe Ihrer verbindlichen Erklärung können Sie den Vertragstext mittels Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch abspeichern. Nach Vertragsschluss werden der Vertragstext, die Teilnahmebedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen nochmals per E-Mail an den Teilnehmer übersandt.

16.7. Sie erhalten nach Vertragsschluss automatisch eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages.

16.8. Beanstandungen und etwaige Gewährleistungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.

16.9. Eingabefehler kann der Teilnehmer im Rahmen des Anmeldevorgangs durch die zur Verfügung gestellten und erläuterten technischen Mittel erkennen, korrigieren oder die Transaktion durch Anklicken des „Zurück“-Buttons im Browser oder durch Schließen des Browsers abbrechen.

17. Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ aufrufbar ist. Wir sind weder berechtigt noch verpflichtet, an einer Verbraucherstreitschlichtung teilzunehmen.

18. Schlussbestimmung

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18.2 Der Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Verbraucher, so bleiben die nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bestehenden zwingenden Bestimmungen zu Gunsten des Verbrauchers von dieser Rechtswahl unberührt.


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Teilnahmegenehmigung für die Laufveranstaltungen am 7.10.2023 für die Strecken des Dünenläufer AOK Erlebnislaufs ab 10:15 Uhr und der Staffelwettbewerbe ab 13:00 Uhr im Rahmen des 5. Dünenläufer-, Wald-, Wind- & Ostseelaufs vom 6. bis 8. Oktober 2023


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